Ethik-Kodex der Neues Wohnen im Kiez GmbH
Präambel
Der Ethik-Kodex der Neues Wohnen im Kiez GmbH* dient dazu, unsere Mitarbeiter*innen für ethische Probleme ihrer Arbeit zu sensibilisieren und sie zu ermutigen, ihr eigenes berufliches Handeln kritisch zu prüfen. Dabei ist es nicht das Ziel der Neues Wohnen im Kiez GmbH, ihre Mitarbeiter*innen zu reglementieren. Vielmehr soll der Kodex als Entscheidungshilfe und Leitfaden für ethische Fragestellungen dienen, mit denen sie immer wieder konfrontiert werden.
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*Der Ethik-Kodex orientiert sich an den internationalen IFSW/ IASSW-Prinzipien zur Ethik in der Sozialen Arbeit (2004) sowie den berufsethischen Prinzipien des Deutschen Berufsverbands für Sozialarbeit, Sozialpädagogik und Heilpädagogik e.V. (2015).
1. Verantwortung gegenüber den jungen Menschen und ihren Familien
Es liegt in der Verantwortung aller Mitarbeiter*innen von nwik gegenüber Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und ihren Familien,
- ihre Rechte unabhängig von Individualität, gesellschaftlicher Stellung oder Interessen der Klient*innen uneingeschränkt anzuerkennen und einzuhalten,
- darauf hinzuwirken, dass die Klient*innen in Hinblick auf jegliche Diversitäts-dimensionen wie Hautfarbe, Ethnie, Nationalität, Abstammung, Alter, Geschlecht, sexuelle Orientierung, Geschlechtsidentität, körperliche Merkmale, Schwangerschaft, Familienstand, Religion, Fähigkeiten und Behinderungen, politischen Standpunkt oder sozioökonomischen Status, u.a. nicht diskriminiert werden,
- sie entsprechend ihrem altersspezifischen, psychologischen und persönlichkeits-gebundenen Entwicklungsstand zu befähigen, Lebensentscheidungen selbstbestimmt, unabhängig und frei zu treffen,
- sie und ihre Bezugspersonen über die Dienstleistungsangebote, Betreuungsleistungen und Bildungsangebote des Projektes umfassend zu informieren,
- sie aktiv in die Entscheidungsfindung einzubeziehen, Zielvereinbarungen zu treffen und die gemeinsame Ergebniskontrolle vorzunehmen,
- Rahmenbedingungen für die Klient*innen zu schaffen und zu erhalten, die ihre körperliche, intellektuelle, soziale, emotionale, moralische, geistige und gesundheitliche Entwicklung fördern,
- jeder*jedem Klientin*Klienten als unverwechselbares Individuum zu begegnen, seine Bedürfnisse, Interessen und Eigenheiten zu achten und für seine körperliche, emotionale und soziale Unversehrtheit einzustehen,
- stets das pädagogische und professionelle Verhältnis von Nähe und Distanz so zu gestalten, dass die Klient*innen die Grenzen zwischen beruflicher und persönlicher Beziehung kennen,
- sexuelle Beziehungen und Intimitäten mit Klient*innen zu unterlassen,
- jedes Verhalten zu unterlassen, das auf Kinder und Jugendliche, junge Erwachsene und ihre Familien respektlos, erniedrigend, einschüchternd und gefährlich wirken kann, ausbeuterisch, psychisch oder körperlich schädlich ist,
- der Klient*innen vor körperlichen, emotionalen und sozialen Gefahren, Diskriminierungen, Missbrauch und Vernachlässigungen zu schützen,
- Missbrauch und Vernachlässigung von Klienten*innen unverzüglich zu melden,
- darauf hinzuwirken, dass Klient*innen keine Gesetzesverletzungen begehen,
- die Verfolgung von Gesetzesverletzungen, bei gleichzeitiger Beachtung des Wohles des Schutzbefohlenen, nicht zu behindern,
- Strategien für einen professionellen Umgang mit anvertrauten Geheimnissen der Klient*innen zu entwickeln und umzusetzen.
2. Verantwortung gegenüber dem Unternehmen
2.1 Verantwortung aller Mitarbeiter*innen, unabhängig von ihren Tätigkeiten und ihren Verantwortungsbereichen im Unternehmen
Es liegt in der Verantwortung aller Mitarbeiter*innen von nwik gegenüber dem Unternehmen,
- an der Erreichung der aktuellen Ziele des Unternehmens mitzuwirken,
- zur höchstmöglichen Qualität in der Dienstleistung beizutragen,
- Loyalität gegenüber dem Unternehmen zu bewahren, insbesondere klar zu unter-scheiden zwischen Äußerungen im Namen des Unternehmens und persönlichen Ansichten und Beurteilungen,
- einer*einem verantwortlichen Mitarbeiter*in alle Umstände mitzuteilen, die die fachlichen Standards der Praxis gefährden oder den Ruf des Unternehmens schädigen könnten.
2.2 Besondere Verantwortung der Geschäftsführung
Es liegt in der Verantwortung der Geschäftsführung
- das Unternehmen strategisch weitsichtig, unternehmerisch verantwortungsvoll und wirtschaftlich erfolgreich zu führen,
- eine demokratische Unternehmenskultur zu etablieren,
- die Interessen der Mitarbeiter*innen ernst zu nehmen und in die Ausrichtung des Unternehmens einfließen zu lassen,
- die Interessen des Unternehmens nach außen zu vertreten und eine authentische Kommunikation daran auszurichten.
3. Selbstverantwortung
Es liegt in der Selbstverantwortung aller Mitarbeiter*innen von nwik,
- ihre*seine beruflichen Fertigkeiten, Fachkenntnisse und Erfahrungen so weit wie möglich zu entwickeln und anzuwenden,
- Supervision, Beratung und fachliche Bewertung zu nutzen, um kontinuierlich kompetente Dienstleistungen anzubieten und weiterzuentwickeln,
- angemessene Grenzen zwischen beruflichen und persönlichen Interessen zu wahren,
- zu erkennen und zu reflektieren, wie persönliche Werte, Erfahrungen und Einstellungen persönliche Urteile beeinflussen können,
- sich eigener Beschränkungen in Wissen und Kompetenzen bewusst zu sein und alle Pflichten und Verantwortlichkeiten abzulehnen bzw. nötige Erfordernisse zu benennen, wenn Tätigkeiten nicht in geeigneter Weise ausgeführt werden können,
- fachlichen Austausch zu praktizieren, Rat und Unterstützung zu suchen und zu gewähren,
- jeden Gewissenskonflikt der Mitarbeitenden innerhalb des Unternehmens zu thematisieren, der sich auf die professionelle Praxis auswirken könnte, unabhängig von den Tätigkeiten und den Verantwortungsbereichen im Unternehmen,
- Geschenke, Begünstigungen oder Gastfreundschaft abzulehnen, die als Beeinflussung oder Bestechung interpretiert werden können,
- sicherzustellen, dass das Wohlergehen der Klient*innen nicht durch Aktivitäten, Organisationszugehörigkeiten, politische oder religiöse Ansichten der Mitarbeiter*innen gefährdet wird,
- Achtsamkeit für die eigene Gesundheit zu entwickeln.
4. Verantwortung gegenüber Mitarbeiter*innen
Es liegt in der Verantwortung aller Mitarbeiter*innen von nwik gegenüber Kolleg*innen,
- vertrauensvolle und kooperative Beziehungen zu Kolleg*innen aufzubauen und zu pflegen,
- sie mit Respekt, Höflichkeit und Fairness zu behandeln, ohne Unterscheidung oder Benachteiligung im Hinblick auf jegliche Diversitätsdimensionen wie Hautfarbe, Ethnie, Nationalität, Abstammung, Alter, Geschlecht, sexuelle Orientierung, Geschlechtsidentität, körperliche Merkmale, Schwangerschaft, Familienstand, Religion, Fähigkeiten und Behinderungen, politischen Standpunkt oder sozioökonomischen Status, u.a.,
- ihre fachliche Leistung wertzuschätzen und sie über alle Angelegenheiten, die sie für ihre Arbeit benötigen, zu informieren,
- die Aufmerksamkeit von Mitarbeiter*innen auf Nichtbeachtung professioneller Standards zu lenken, damit sie ihre fachliche Arbeit verbessern können,
- Meinungsverschiedenheiten mit Mitarbeiter*innen zunächst direkt oder innerhalb des Teams, unter Ausschluss der Klient*innen, zu lösen,
- Bei nicht lösbaren Konflikten, die zuständige Leitung miteinzubeziehen,
- sich bei Hilfeprozessen und in der Ausübung des Berufs zu unterstützen, konstruktive Kritik anzunehmen und auszuüben,
- Mobbing, sexuelle oder anderer Belästigungen am Arbeitsplatz zu verhindern bzw. dagegen vorzugehen,
- ihre Stellung oder Position nicht zu missbrauchen.
5. Verantwortung in der Öffentlichkeit
Es liegt in der Verantwortung aller Mitarbeiter*innen von nwik in der Öffentlichkeit,
- jede Handlung oder Äußerung zu vermeiden, die das Unternehmen in Verruf bringen oder das Vertrauen der Öffentlichkeit in dieses mindern könnte,
- die Kommunikation mit öffentlichen Institutionen korrekt, transparent und kooperativ zu gestalten,
- sämtliche sensible Informationen und Daten über das Unternehmen und Klient*innen vor Zugriff durch die Öffentlichkeit bzw. unbefugte Dritte zu schützen und alle im Hilfeprozess erhaltenen personenbezogenen Daten nur mit schriftlicher Einwilligung der Klient*innen, oder wenn es durch gesetzliche Vorgaben geboten ist, weiterzugeben.
Stand 04/2025